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Samstag, 27. März 2010 12:41 |
Tauchsaison 2010 ab 15. April wieder eröffnet!Für den Marx´schen Weiher und den Schlichtsee im Rhein-Pfalz-Kreis wird die Tauchsaison am Mittwoch, 15. April, wieder eröffnet. Der Jägerweiher ist erst ab 1. Mai wieder betauchbar! Es gibt dieses Jahr folgende Änderungen: |
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Sontag, 06. Januar 2008 20:30 |
Tauchen im Schlichtsee
Für die Seen "Marx'schen Weiher" und "Schlichtsee" wurde per Rechtsverordnung des Rhein-Pfalz-Kreises eine Erweiterung des Gemeingebrauchs nach dem rheinland-pfälzischen Landeswassergesetz in Kraft gesetzt, so dass dort - unter Auflagen - nun "Tauchen mit technischem Gerät" möglich ist. Für den "Jägerweiher" besteht eine privatrechliche Vereinbarung mit dem Eigentümer. Für die Einhaltung der Rechtsverordnung, der Auflagen / Tauchregelungen und die Vergabe der erforderlichen Tauchgenehmigungen an nicht-kommerzielle Sporttaucher ist der Landesverband Sporttauchen Rheinland-Pfalz e.V. (LVST) zuständig. Die Vollzugsdienste der örtlichen Behörden sowie vom LVST ermächtigte Patenschaftsvereine überwachen die Einhaltung der nachstehenden Tauchregelungen durch Kontrollen. Verstöße gegen die Tauchregelungen werden als Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht und auch vom LVST, z.B. durch Aussprache eines Tauchverbotes, geahndet. |
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Sontag, 06. Januar 2008 20:13 |
Tauchen im Marxweiher
Für die Seen "Marx´scher Weiher" und "Schlichtsee" wurde per Rechtsverordnung des Rhein-Pfalz-Kreises eine Erweiterung des Gemeingebrauchs nach dem rheinland-pfälzischen Landeswassergesetz in Kraft gesetzt, so dass dort - unter Auflagen - nun "Tauchen mit technischem Gerät" möglich ist. Für den Jägerweiher besteht eine privatrechliche Vereinbarung mit dem Eigentümer. Für die Einhaltung der Rechtsverordnung, der Auflagen / Tauchregelungen und die Vergabe der erforderlichen Tauchgenehmigungen an nicht-kommerzielle Sporttaucher ist der Landesverband Sporttauchen Rheinland-Pfalz e.V. (LVST) zuständig. Die Vollzugsdienste der örtlichen Behörden sowie vom LVST ermächtigte Patenschaftsvereine überwachen die Einhaltung der nachstehenden Tauchregelungen durch Kontrollen. Verstöße gegen die Tauchregelungen werden als Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht und auch vom LVST, z.B. durch Aussprache eines Tauchverbotes, geahndet. |
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Sontag, 06. Januar 2008 06:43 |
Tauchen in den Binsfeldseen / Gemarkung Speyer Die obere Wasserbehörde (Neustadt) hat inzwischen der Gemeingebrauchsregelung für die Binsfeldseen zugestimmt. Tauchen im "Kuhuntersee" und "Gänsedreckweiher" ist demnach weiterhin erlaubt, wurde nun aber kontingentiert auf 20 Taucher pro Tag (10 Taucher pro Einstiegsstelle)! Die Stadt Speyer hat dazu entsprechende Informationen auf der kommunalen Website veröffentlicht. Tauchanmeldungen sind ausschließlich über die Website der "Gemeinschaft Speyerer Tauchvereine" (GST) möglich. |
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Samstag, 05. Januar 2008 22:26 |
1. Tauchsaison/Tauchzeiten- 15. April - 15. Sept./ an allen Tagen von 9 Uhr - 19 Uhr (letzter Einstieg in den See)
2. Kontingente
Sa., So. u. Feiertage: 10 Taucher pro Stunde Mo. - Fr. (Werktage): 6 Taucher pro Stunde 3. Anmeldeverfahren
Anmeldung nur noch Online über die Webseite des Landesverband Sporttauchen Rheinland-Pfalz
Das "Sorgentelefon" für Nachfragen bleibt für Notfälle Wochentags bestehen (Telefon-Nr. 0171/8601794) 3.1 Abonnements Es werden grundsätzlich keine "Abonnements" vergeben! Ausnahmen: - Tauchgänge für Vereinsveranstaltungen (z.B. Antauchen, pp.)
Regelung hier: Reservierungen von Tauchplätzen für Vereinsveranstaltungen an den Tauchgewässern „Blaue Adria“, Ludwigshafen, können von den LVST-Vereinen bis zum 01. März eines jeden Jahres beim LVST vorgenommen werden. Bis spätestens 10. März entscheidet der geschäftsführende LVST-Vorstand über den jeweiligen Antrag / die Vergabe und gibt eine Rückmeldung an den Antragsteller.
- Tauchgänge für Ausbildungsveranstaltungen (Seminare)
Bei der Anmeldung sind anzugeben: - der Namen des für die Tauchgruppe Verantwortlichen
- der Telefon-Nr. für Rückruf
- der Vereins- u. Verbandszugehörigkeit aller Tauchgruppenmitglieder
- vorhandenes Brevet aller Tauchgruppenmitglieder
4. Verfahren am See
Für alle Taucher muss die Email-Bestätigung gut sichtbar im Fahrzeug liegen. Taucher die nicht dem Landesverband Sporttauchen Rheinland-Pfalz angehören, zahlen pro Tauchtag eine Gebühr von 2,50€ - LVST-Fremde müssen bis zum Dienstag für die Folgewoche im Online-Formular gebucht haben und die Buchungsgebühr auf das LVST-Konto (VR Bank Mainz ,BLZ 550 604 17, Konto Nr. 99104, Kontoinhaber "LVST") bis Freitag überwiesen haben. Freitags Abends werden die eingegangenen Zahlungen kontrolliert und die gebuchten Plätze frei gegeben. Dies wird per Email bestätigt. Danach kann die Tauchbestätigung erst ausgedruckt werden. Ist kein Zahlungseingang erfolgt werden die Plätze wieder zur freien Verfügung gestellt!
5. Tauchregelung - Tauchen nur paarweise! Ausnahme: Tauchlehrer + 2 Prüflinge
- Tauchen ohne anerkanntes Brevet ist nicht gestattet.
- Taucher mit Mindestqualifikation "Grundtauchschein" dürfen nur in Begleitung eines Übungsleiters oder Tauchlehrers tauchen.
- Parken nur auf den offiziellen Parkplätzen für PKW
- Einstieg in den Marxweiher nur vom Sandstrand neben Restaurant "Rheinblick" (Stelle ist gekennzeichnet)
- Einstieg in die Schlicht: Schlicht Mitte, links neben der Halbinsel oder vom Badestrand am Kiosk, betonierter Badeeinstieg. Weg dorthin s. unten
- Lagerung auf oder neben der Dammstraße ist verboten. (Marxweiher)
- Mindestabstand von Stellen an denen geangelt wird: 25 Meter
- Von Fischlaichplätzen fernhalten!
6. Sonstiges Tauchseminare (DTSA-Seminare, Sonderbrevets, pp.) sind grds. vom normalen Tauchbetrieb zu trennen. Solche Seminare sind vom durchführenden Tauchlehrer gesondert über den Landesausbildungsleiter des LVST oder die LVST-Geschäftsstelle bei der in Ludwigshafen ansässigen Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises, Untere Wasserbehörde, zu beantragen. Stichtage für die Anmeldungen sind für das jeweilige Halbjahr der 31. Januar bzw. der 30 Juni jeden Jahres. Verantwortlich für die Einhaltung der Tauchregelung ist jeweils der verantwortliche Tauchgruppenleiter. Es werden Kontrollen durchgeführt. Verstöße gegen die Rechtsverordnung werden der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises in Ludwigshafen angezeigt (Ordnungswidrigkeitenverfahren). |
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