Ausbildung

Aufgabenstellung des TL**

Tauchlehrer **Tauchlehrer **

Die Tätigkeit des Tauchlehrers 2 (TL**) umfasst die weiterführende Ausbildung zum CMAS **\*** Taucher im Freigewässer und die die Weiterqualifikation der Taucher durch die Durchführung von weiteren Spezialkursen.

Hinzu kommt die Organisation von Veranstaltungen wie Seminaren und Tauchfahrten. In der Förderung und Unterstützung von Ausbildernachwuchs liegt ein weiterer aufgabenbereich. So werden dies animiert, frühzeitig bei der Ausbildung mitzuwirken.

Aufgabenstellung des TL*

Tauchlehrer *Tauchlehrer *

Die Tätigkeit des Tauchlehrers (TL*) umfasst die Vertiefung der im Schwimmbad erlernten Fähigkeiten und die Ausbildung zum CMAS * Taucher im Freigewässer. Hinzu kommt die Weiterqualifikation der Taucher durch die Durchführung von Spezialkursen.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der TL*-Prüfung ist auch eine VDST-DOSB-Trainer B Breitensport (Tauchen) Lizenz verbunden, soweit eine VDST-DOSB-Trainer C Breitensport (Tauchen)
Lizenz vorhanden ist.

Die Ausbildung in Rheinland-Pfalz beim LVST

Die Ausbildung zum DOSB-Trainer C Breitensport (Tauchen) gliedert sich in drei Teile:

  • Basisqualifizierung (30 LE)
  • Sporttauchspezifischer aufbauender Teil (30 LE)
  • Spezifischer Teil (60 LE)

Beim LVST werden Trainer C Breitensport Tauchen in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund ausgebildet, d.h., die Basisqualifizierung mit 30 LE erfolgt beim Landessportbund. Hier gibt es im Laufe des Jahres zahlreiche Termine und Orte zur Auswahl. Direkte Ansprechpartner für diesen Ausbildungsteil sind die Sportbünde.

Die Anmeldung zur  Basisqualifikation erfolgt, in Absprache mit der Trainer C Referentin, direkt über den jeweiligen Anbieter. Die für die Basisqualifikation anfallenden Kosten sind ebenfalls über den jeweiligen Anbieter zu erfragen. 
Der sporttauchspezifische aufbauende Teil, sowie der spezifische Teil werden in einem speziellen Lehrgang beim LVST Rheinland-Pfalz ausgebildet.  Der Lehrgang umfasst einen 7 Tage Vollzeit-Kurs sowie ein gesondertes Prüfungswochenende.

Die Voraussetzungen zur Teilnahme

(gemäß gültiger Prüferordnung)

  • Mindestalter: 16 Jahre, bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
    Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des Aufklärungsgespräches erfolgen.
    Bei Erhalt der Lizenz des Trainer C Breitensports Tauchen vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs ist während eines Trainings durch den Trainer C eine zusätzliche Aufsichtsperson über 18 Jahren mit den notwendigen Rettungskenntnissen im Hallenbad notwendig. Dieses entfällt sowie der Trainer C sein 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Mitgliedschaft in einem, dem VDST angeschlossenen Verein oder VDST Einzelmitgliedschaft
  • DTSA**
  • 80 Tauchgänge
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
  • 1. Hilfe Nachweis (9 Stundenausbildung), nicht älter als zwei Jahre
  • Weiterhin erforderlich sind lt. VDST-Konzept der C-Stufenqualifizierung:
  • Schwimmbad- und Freigewässerhospitationen
  • SK Süßwasser-, oder Meeresbiologie oder Gewässeruntersuchung

 

 

Die Tätigkeit des VDST-DOSB-Trainer C Breitensport (Tauchen) umfasst

  • die Anregung zur sportlichen Betätigung in allen im VDST betriebenen Sportarten
  • die Gestaltung eines allgemeinen Bewegungsangebot
  • die Gestaltung des Grundlagentrainings (im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen)
  • die Gestaltung der Tauchausbildung (im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen)
  • die Begleitung der ersten Freigewässertauchgänge sofern Inhaber des DTSA***

 

Abnahmeberechtigungen Trainer C

  • Frühschwimmerabzeichen
  • Deutsches Schwimmabzeichen * bis ***
    (Seit dem 01.01.2020 gibt es keine Trennung mehr zwischen Jugendschwimmabzeichen und Schwimmabzeichen für Erwachsene. Unabhängig vom Alter machen alle die Schwimmabzeichen Bronze, Silber und Gold.)
  • Deutsches Jugendleistungsabzeichen Flossenschwimmen * bis ***
  • Deutsches Leistungsabzeichen Flossenschwimmen * bis ***
  • Schnuppertauchen im Schwimmbad
  • Schnuppertauchen unter schwimmbadähnlichen Bedingungen sofern Inhaber DTSA***
  • DTSA Grundtauchschein im Schwimmbad
  • DTSA Grundtauchschein unter schwimmbadähnlichen Bedingungen sofern Inhaber DTSA***
  • Schnorchelbrevet Basic
  • KTSA und KSK laut VDST-KTSA-Ordnung

 

Dieses Leitbild ist eine selbst auferlegte Vereinbarung und Verpflichtung der Ausbilder im VDST e.V. und ist für diese gültig. Es stellt normen- und wertbegründete Orientierugen für das Handeln und ein traditionell gewachsenes, sittlich-moralisches und gewissenbestimmtes Standesethos dar. Das Leitbild stellt ein dynamisches Dokument dar, das permanent an gesellschaftlichen Werten und Normen gemessen und sobald erforderlich aktualisiert wird.

Wir Ausbilder sehen es als selbstverständlich an, uns an dem Leitbild messen zu lassen und setzen uns mit etwaiger Kritik an unserem Verhalten offen und selbstkritisch auseinander.

Das Leitbild basiert auf dem Prinzip der Verantwortung, uns für das Wohl der Sporttaucher einzusetzen und fordert vorbildliches Verhalten und Auftreten in der Öffentlichkeit und gegenüber Kollegen.

Ausbilder im VDST

Vom Beginner zum TauchlehrerprüferVom Beginner zum TauchlehrerprüferTaucher mit viel Erfahrung und großer Lust am Tauchen möchten Ihr Wissen und Können gern weitergeben. Mit einem Set von didaktischen und pädagogischen Methoden und Fertigkeiten bieten unsere Kurse für Ausbilder eine große Bandbreite um das Tauch-Hobby zur Berufung zu machen.

In unseren Kursen werden unsere Ausbilder damit bestmöglich auf die Tauchpraxis mit Tauchschülern vorbereitet. Dabei setzen wir neben der ausgereiften Tauchtechnik auch auf die größtmögliche Sicherheit und Freude im Umgang mit den Beginnern! Die ersten Schritte auf dem Weg zum Ausbilder vermitteln Euch die Landesverbände mit ihren Trainer-C und TL1 Ausbildungen.

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