Liebe Tauchgemeinschaft,
wir wissen es ist schwer bei diesem schönen Wetter nicht unserem Hobby nachgehen zu können.
Auch wundert man sich, warum darf der eine an/auf den See und wir Taucher nicht.
Leider haben wir es nicht in der Hand.
Auszug aus https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/4._Corona-Bekaempfungsverordnung.pdf
"(6) Individualsport im Freien, beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport,
Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten, bei dem das Kontaktverbot und
der Mindestabstand nach § 4 Abs. 1 eingehalten werden können, ist zu Freizeit- und
Trainingszwecken zulässig. Zu diesem Zweck ist die Nutzung von Einrichtungen und
Anlagen im Freien nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 mit Ausnahme der Schwimm- und
Spaßbäder zulässig, soweit die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden
und der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zustimmt.
Absatz 7 Satz 3 Nr. 2, 4 und 5 gilt entsprechend."
Die Zustimmung der Träger liegt für unsere Tauchseen leider nicht vor.
Wir bitten um Geduld und etwas Verzicht.
Bleibt Gesund
Eurer LVST