Kaum rückt der Beginn der Tauchsaison immer näher, stellt sich die Frage, ob überhaupt getaucht werden darf.

In der aktuellen "24.03.2021 Allgemeinverfügung des Rheinland-Pfalz-Kreises zur Ergänzung der Regelung der 18. COBELVO" steht:

"Des Weiteren ist abweichend von der 18. CoBeLVO die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer möglich. Gruppentraining für Personen über 14 Jahre ist nicht erlaubt."

Dies kann sich jederzeit ändern. Deshalb infomiert Euch vorher, ob sich bei den Bestimmungen etwas geändert hat.

Viele Grüße und bleibt Gesund