Geschäftsordnung

für den Vorstand des Landesverbandes Sporttauchen im Verband Deutscher Sporttaucher.

 

(Stand 22.03.2010)

 

§1

Folgende Bestimmungen sind für alle Mitglieder des Vorstandes (MdV) bindend. Bei der konstituierenden Sitzung wird darüber abgestimmt, ob die Geschäftsordnung (GO) übernommen bzw. geändert wird.
Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit.

§2

Der Vorstand trifft sich mindestens alle 3 Monate. Weitere Sitzungen können einberufen werden, wenn sie von mindestens 3 MdV gefordert werden.

§3

 

Die Tagesordnungspunkte und deren Reihenfolge werden vom Präsidenten oder Vizepräsidenten festgelegt. Jedes MdV und auch die Vereine können TOPs auf die Tagesordnung setzen lassen.

§4

Die Einladungen erfolgen in der Regel schriftlich, auch per Email. Die Frist beträgt aus terminlichen Gründen mindestens 3 Wochen. Bei wichtigen Gründen kann der Termin zur Vorstandssitzung auch telefonisch abgestimmt werden. Fristen brauchen dabei nicht eingehalten zu werden.

§5

Den Vorsitz in der Sitzung führt der Präsident. Im Verhinderungsfalle der Vizepräsident.

§6

Der Vorstand ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens 5 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind, darunter der Präsident oder der Vizepräsident.

§7

Stimmberechtigt sind alle MdV. Ausschussmitglieder haben beratende Stimmen.

§8

Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.

§9

Über alle Sitzungen ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll sollte spätestens 1 Woche nach der Sitzung den MdV vorliegen.

§ 10

Der gesamte Zahlungsverkehr ist durch den Schatzmeister abzuwickeln. Im Verhinderungsfall und in Sonderfällen können Präsident und Vizepräsident zusammen den Schatzmeister unterstützen, um Zahlungsverzug auszuschließen. Beträge über 1500.--€ erfordern einen Vorstandsbeschluss.

§ 11

Korrespondenz einzelner MdV mit Vereinen, Verbänden und Behörden ist dem Präsidenten oder Vizepräsidenten zur Kenntnis zu geben.

§ 12

Die einzelnen Ressortleiter berichten dem Vorstand nach Tagungen mündlich oder schriftlich.

§ 13

Alle Unterlagen, die den MdV zur Verfügung gestellt werden, müssen bei Abwahl bzw. Rücktritt an den entsprechenden Nachfolger innerhalb einer Frist von 2 Wochen, ohne Aufforderung, grundsätzlich von Hand zu Hand weitergegeben werden.

Hierüber ist ein Protokoll zu fertigen, welches von den Beteiligten zu unterschreiben ist.

Eine Kopie erhält der Schatzmeister.

Alle Unterlagen sind Eigentum des LVSTs.

§ 14

Legitimationen werden vom Präsidenten oder Vizepräsidenten ausgestellt bzw. bestätigt.

§ 15

Reise- u. Tagegelder müssen spätestens 4 Wochen nach Entstehen beim Schatzmeister abgerechnet werden.

§ 16

Diese Geschäftsordnung (GO) soll die Arbeitsverteilung und die Zusammenarbeit im Vorstand regeln. Es wird dabei vorausgesetzt, dass die einzelnen Geschäftsbereiche von den zuständigen Vorstandsmitgliedern(MdV) eigenständig und eigenverantwortlich geführt werden Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Ressorts sollen einvernehmlich geklärt werden. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet bei notwendigen Sofortentscheidungen der Präsident zusammen mit dem Vizepräsident.

§ 17

Die GO kann nur, wie in § 1 angedeutet, bei der konstituierenden Sitzung des LVSTVorstandes geändert bzw. ergänzt werden. Innerhalb der Amtszeit des Vorstandes ist eine Änderung oder eine Ergänzung der einzelnen §§ nur einstimmig möglich.

Diese Geschäftsordnung wurde vom LVST - Vorstand bei seiner konstituierenden Sitzung am 14.04.2007 angenommen, § 6 wurde durch einstimmigen Beschluss an der außerordentlichen Vorstandssitzung vom 01.11.2007 geändert. Sie wurde von den anwesenden

Vorstandsmitgliedern unterzeichnet: Herta Bassauer, Peter Gaa, Frank Olbert, Angela

Hennings, Dr. Joachim Kretschmer, Dr. Uwe Irmer, Gerd Seegler, Jürgen Braun, Christel Meier

Die Geschäftsordnung wurde am 22.03.2010 bei der konstituierenden Vorstandssitzung geändert und einstimmig angenommen.