1. Es gilt das internationale Regelwerk für Flossenschwimmen (in der jeweils aktuellsten Ausgabe) und die besonderen Wettkampfbedingungen für Rheinland-Pfalz.
  2. Es gibt eine manuelle Zeitnahme. Das Wettkampfgericht wird aus den Wettkampfrichtern der anreisenden Vereine zusammengestellt. Diese müssen im Besitz einer gültigen Wettkampfrichterlizenz sein. Jeder Verein hat bis zu 20. Starts einen, darüber hinaus zwei Kampfrichter zu stellen. Vereine mit nur einem Starter sind von dieser Auflage befreit. Bei Nichterfüllung ist ein Ausfallgeld von 100 € für jeden fehlenden Wettkampfrichter zu bezahlen. Einsprüche sind schriftlich, innerhalb von 30 Minuten nach Bekanntgabe der Wettkampfergebnisse zu erheben. Die Protestgebühr beträgt 25 €.
  3. Die Mannschaftsführer- und Kampfrichtersitzungen finden ½ Stunde vor Wettkampfbeginn statt. Die gültigen Ausweise der Starter müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgegeben sein (mit Untersuchungen!)
  4. Die sportärztliche Untersuchung darf am Wettkampftag nicht älter als zwei Jahre sein, bei Jugendlichen unter 12 Jahren und Erwachsenen über 40 Jahren nicht älter als ein Jahr.
  5. Für die DTG-Disziplinen sind gefüllte DTG´s mitzubringen (Fülldruck max. 200 bar, TÜV Untersuchung muss gültig sein.) Es besteht keine Füllmöglichkeit.
  6. Aus Sicherheitsgründen darf der Startsprung nur mit OT-Brille erfolgen. Teilnehmer mit Masken starten aus dem Wasser.
  7. Wertung: Einzelwertung, mit Medaillen von Platz 1 - 3 je Altersgruppe, Urkunden bis Platz 6.
  • Kategorie F: = 9 Jahre und Jünger
  • Kategorie E: = 10 - 11 Jahre
  • Kategorie D: = 12 - 13 Jahre
  • Kategorie C: = 14 - 15 Jahre
  • Kategorie B: = 16 - 17 Jahre
  • Kategorie A: = 18 - 25 Jahre
  • Senioren: = offene Klasse (ab 26)
  • Teamwertung: die besten Jugend und Erwachsenen Mannschaften werden mit Pokalen geehrt.
Genaue Berechnung der Teamergebnisse mit Hilfe der Punktewertung siehe Beilage zur Wettkampfordnung Rheinland-Pfalz.