Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe ehrenamtlich Engagierte!

„Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.“
Der große Albert Schweitzer hat das umschrieben, was viele Menschen Ihnen gegenüber empfinden und so Ihren Einsatz wertschätzen.

Im siebten Newsletter der Netzwerkkoordination Ehrenamt möchten wir Sie auf ein Phänomen hinweisen, dass gegebenenfalls auch Ihnen Ärger bereiten kann, wenn Sie „unliebsame“ Besucher auf Ihrer Homepage hatten.

Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zu einer vierteiligen Online-Weiterbildung zum Thema Mitgliedergewinnung, das spielerische Erlernen des Umgangs mit Fördergeldern und was Vereine wissen müssen in Bezug auf den Wegfall der Corona-Sonderregelungen.

  1. Rechtliche Problematik Google Fonts auf der Vereinshomepage

Ein Verein aus Rheinhessen hat Ende August ärgerliche Post erhalten. Der Absender, wohnhaft in Hannover, hat sich bewusst auf die Seite des Vereins begeben und im Anschluss den Brief aufgesetzt. In diesem fordert er den Verein auf, ihm 100 Euro zu überweisen, andernfalls würde er den Verein auf Schadenersatz verklagen.

Was war geschehen?

Auf der Webseite des Vereins war der Drittanbieter-Dienst Google Fonts dynamisch eingebunden, wodurch beim Aufruf der Vereinshomepage automatisch und ohne Zustimmung des Besuchers, eine Verbindung mit den Servern von Google hergestellt wurde. Die IP-Adresse des Besuchers wurde an einen Server in einem Drittland, im betreffenden Fall den USA, übermittelt. Hier ist kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet und die notwendige Zustimmung zur Übertragung der Daten wurde nicht im Vorfeld eingeholt.

Rechtlicher Hintergrund ist, dass ein Kläger vor dem Landgericht München I Recht erhalten und einen Anspruch auf Unterlassung der Weitergabe seiner IP-Adresse an Google bekommen hat. Die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse durch die damals Beklagte an Google stelle eine Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts gemäß § 823 Abs. 1 BGB dar.

Darüber hinaus wurde dem Kläger gemäß § 82 Abs. 1 DSGVO ein Schadensersatz in Höhe von 100 Euro zugesprochen.

Landgericht München I, Urteil vom 20.01.2022 – Az. 3 O 17493/20

Derjenige, der den o.g. Verein aus dem Rheinhessischen brieflich dazu aufgefordert hat, 100 Euro zu überweisen, ist ein Trittbrettfahrer des Urteils. Die Kreisverwaltung hat vor einiger Zeit ein ähnliches Schreiben eines anderen Trittbrettfahrers aus Nürnberg erhalten.

Was ist zu tun?

Der Datenschutzbeauftragte des Landkreises Mainz-Bingen weist darauf hin, dass jeder Verein, der eine Webseite betreibt, entweder selber oder via seinem Anbieter prüfen lassen sollte, ob Google Fonts verwendet wird und empfiehlt, Webfonts dieser Art, datenschutzkonform auf der Homepage einzubinden. Nur so können Trittbrettfahrer des Urteils von ihrem Vorgehen des Schadensersatzforderns abgehalten werden.

Der Datenschutzbeauftragte ließ der Netzwerkkoordination Ehrenamt eine Kurzanweisung zukommen, wie Google Webfonts datenschutzkonform auf der Webseite eingebaut werden kann:

„Wie binde ich denn Google Webfonts datenschutzkonform ein?

1. Prüfe deine Internetseiten (z.B. mit dem "Netzwerkanalyse"-Tool der Webdeveloper-Tools deines Browsers). Wenn du dort einen Aufruf findest, der "fonts.googleapis.com" oder "fonts.gstatic.com" beinhaltet, dann werden Server von Google aufgerufen. Die "Fonts"-Server befinden sich – soweit ich weiß – aktuell in den USA – auch dann, wenn Besucher:innen aus der EU eine Seite aufrufen.
Wenn das für dich zu kompliziert ist, dann lass dir von der Person helfen, die deine Internetseite "gebastelt" hat. Ansonsten gibt es auch Tools auf Internetseiten, mit denen du deine Website prüfen kannst. Ich gucke aber lieber direkt in die "rohen" Daten.

2. Identifiziere die Schriftarten und Schrifttypen, die du auf der Website verwendet. Ich kann dir nur empfehlen, dich hier zu beschränken. Denn je mehr Schriftarten/-typen du in die Website einbindest, umso höher werden die Ladezeiten. Und langsame Websites werden in Suchmaschinen schlechter "gerankt".

3. Binde die gewählten Schriftarten dann lokal ein. Wenn dein Website-Tool wie z.B. Wordpress das nicht kann (viele gute Wordpress-Themes bieten diese Funktion an wie z.B. Kadence, Astra etc.), dann verwende den oben schon erwähnten "google-webfonts-helper"

4. Teste die Ladezeit deiner Website. Das kannst du z.B. mit GTmetrix machen. Wenn die Schriften zu lange zum Laden benötigen, dann überlege noch einmal bei Punkt 2.), ob du dich nicht weiter beschränken kannst.

5. Sollte deine Agentur dir erzählen wollen, dass deine Seite viel schneller laden würde, wenn du die Webfonts über Aufrufe von den Google Servern laden würdest, dann mach den Test der Ladezeiten in beiden Varianten und vergleiche die Zeiten von lokaler Einbindung und Aufruf von Google Servern. Wenn du einen passablen Server nutzt und nicht irgendein Mini-Hosting-Paket, dann habe ich noch keinen Fall gesehen, in dem die lokale Einbindung langsamer gewesen wäre. Im Gegenteil.“

  1. Energiepreispauschale

Die meisten der Vereine und Initiativen wird diese Thematik nicht betreffen, trotzdem möchten wir die Information der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) weitergeben.

Mit dem September-Gehalt erhalten Mitarbeitende die Energiepreispauschale ausgezahlt und Vereine müssen prüfen, ob sie diesbezüglich aktiv werden müssen.

Die DESS weist selbst daraufhin, dass „kleine, weitgehend ehrenamtliche Vereine (…) mit der Auszahlung der Energiepreispauschale in der Regel nichts zu tun haben.“

Aber grundsätzlich müssen alle einkommenssteuerpflichtig Beschäftigten eines Vereins die Energiepreispauschale erhalten, d.h. Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Auszubildende, Werkstudenten und Werkstudentinnen sowie Freiwillige im Sozialen Jahr beziehungsweise Bundesfreiwilligendienst haben den entsprechenden Anspruch.

Ebenfalls haben rein ehrenamtlich für den Verein Tätige, wenn sie Zahlungen im Rahmen der Ehrenamtspauschale oder des Übungsleiterfreibetrags erhalten, einen Anspruch auf die Auszahlung der Energiepreispauschale. Aber nur, wenn die Betreffenden ansonsten keine oder lediglich steuerfreie Einkünfte erzielen. Sollte der Verein aber keine Lohnsteuer abführen, zahlt er auch keine Energiepreispauschale aus. Die betreffenden ehrenamtlich Engagierten haben dann die Möglichkeit, eine Einkommenssteuererklärung für 2022 einzureichen, um ebenfalls die Pauschale zu bekommen.

Bei auf Minijobbasis-Beschäftigten gilt, dass diese dem Verein bestätigen müssen, dass es sich um deren erstes Dienstverhältnis handelt, sie also keiner abhängigen Hauptbeschäftigung nachgehen.

Kein Anspruch auf eine Auszahlung haben freie Mitarbeitende und Honorarkräfte.

Wichtig aus Vereinssicht ist, dass wenn der Verein nicht zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet ist, „muss dieser bezüglich der Energiepreispauschale nichts veranlassen. Das Gleiche gilt, wenn der Verein zwar jährliche Lohnsteueranmeldungen abgibt, sich jedoch dazu entscheidet, die Energiepreispauschale nicht auszuzahlen.“

Hier haben die betreffenden Personen zwar den grundsätzlichen Anspruch auf die Energiepreispauschale, müssen diesen aber über die Einkommenssteuererklärung 2022 geltend machen.

Umfangreiche Informationen zur Energiepreispauschale bieten die FAQ des Bundesfinanzministeriums:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Bei direkten Fragen rund um rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich direkt an unsere Kolleginnen und Kollegen in der Beratung. Senden Sie hierzu eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hier der Link zur Seite der DSEE

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/energiepreispauschale/

  1. Rechtlich sicher im Verein

Eine vier Module umfassende Online-Weiterbildung bietet die DSEE im Oktober zum Thema Vereinsrecht in unterschiedlichen Nuancen an.

Das Engagement geschieht immer mit einem besseren Gefühl, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen und geklärt sind.

Angeboten wird die Reihe in Kooperation zwischen DSEE und der CMS Stiftung.

Alle vier Termine sind für den Zeitraum 17:00 bis 18:15 Uhr terminiert.

18. Oktober:

Keine Absicht? – Haftungsfragen im Verein

Fragen der Haftung in Bezug auf den Verein, die Vorstände sowie die Mitglieder sind für jedes ehrenamtliche Engagement von Bedeutung und der dazugehörige Hintergrund sollte einem im Vorfeld vom Engagement vertraut sein. So können mögliche Haftungsrisiken besser eingeschätzt und letztendlich verringert werden. In dem Webinar soll ein Überblick darüber verschafft werden, wie die zivilrechtliche Haftung des Vereins ausgestaltet ist, und Alternativen aufzeigen, wie ihr Haftungsrisiken minimiert.

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/veranstaltung/haftungsfragen-im-verein/

19. Oktober:

Wird schon gut gehen – den Verein richtig versichern

Versicherungsschäden wie Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können im schlechtesten Fall dazu führen, dass unter Umständen der Vorstand auch mit Privatvermögen haften kann. In dem Online-Seminar geht es um grundlegende Versicherungsschutz und wie sich Verein sowie die verantwortlichen Personen bestmöglich absichern können.

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/veranstaltung/den-verein-richtig-versichern/

25. Oktober:

Gut für alle – Arbeitsrecht im Verein

Manche Vereine beschäftigen Menschen. Deren Arbeitsverträge müssen nicht nur formell korrekt, rechtssicher, sondern auch inhaltlich richtig verfasst sein. Diese arbeitsrechtlichen Fragestellungen sollen in dem Webseminar behandelt werden.

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/veranstaltung/arbeitsrecht-im-verein/

26. Oktober:

Wie geht`s? Virtuelle Versammlungen im Verein

Im letzten Newsletter wurde bereits auf das Auslaufen der sogenannten Corona-Sonderregelungen zum 01.09.2022 eingegangen. Eine der wegfallenden Punkte betraf die Möglichkeit der Durchführung von virtuellen Sitzungen und Versammlungen. Da diese oftmals einfacher zu organisieren sind, viele der Mitglieder sich daran gewöhnt haben, ist die Frage aufgeworfen, wie solche virtuellen Sitzungen zukünftig rechtssicher möglich gemacht werden können und was dabei technisch zu beachten ist. Diese Fragestellung umfasst das letzte Modul der Weiterbildung.

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/veranstaltung/virtuelle-versammlungen-im-verein/

Die Teilnahme ist kostenlos und die Anmeldung erfolgt über die einzelnen Links zu den Veranstaltungen.

 

  1. Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Kunst und Kultur sind die Schwerpunkte der Kulturstiftung des Bundes. Grundlegend ist dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte mit internationalem Kontext.

Zweimal jährlich können Kulturschaffende Fördergelder für Projekte aus den verschiedenen Sparten, wie Bildende und Darstellende Kunst, Tanz, Musik, Fotografie, Film Architektur sowie Neue Medien, beantragen. De facto ausgeschlossen ist eine Förderung von Einzelpersonen beziehungsweise nicht organisatorisch gefestigter Zusammenschlüsse.

Die Antragssumme muss mindestens 50.000 Euro betragen. Zudem muss bei der Finanzierung des Projekts bei Antragsstellung bereits ein gesicherter Anteil an Drittmitteln oder Eigenkosten in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten vorgewiesen werden können.

Antragsfrist für die kommende Förderperiode ist der 31.01.2023.

Der internationale Kontext wird dabei derart definiert:

Als Projekt im "internationalen Kontext" stuft die Kulturstiftung des Bundes in der Regel solche Vorhaben ein, die in Kooperation mit zumindest einem Träger durchgeführt werden, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik hat oder für die die Durchführung von zumindest einer Teilveranstaltung außerhalb des deutschen Staatsgebietes wesentlich ist oder die unter schwerpunktmäßiger Mitwirkung von Kulturschaffenden aus verschiedenen Staaten zustande kommen oder für deren Vorbereitung und Recherche internationale Zusammenarbeit notwendig ist oder die eine Vielzahl von Mitwirkenden oder Teilvorhaben vernetzen oder die Beteiligung international herausragender Institutionen erfordern. Allerdings muss auch eine Sichtbarkeit des Projekts in Deutschland gewährleistet sein. Publikationen müssen bei internationalen Projekten grundsätzlich auch auf Deutsch erscheinen.

Nachfolgend der Link zu den Bedingtheiten der allgemeinen Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html

Hier der Link zu den allgemeinen Förderrichtlinien

https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/stiftung/foerderrichtlinien.html

Wir wünschen Ihnen einen guten Herbstbeginn und wünschen Ihnen viel Freude im Ehrenamt!

Ein Hinweis zum Datenschutz:

Die Speicherung Ihrer Email-Adresse dient dem ausschließlichen Zweck der Versendung von Informationsmails rund um die ehrenamtliche Begleitung und den Austausch mit Ihnen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Falls Sie nicht ausdrücklich widersprechen, werden wir Sie künftig auf diesem Weg über Wissenswertes rund um das Thema Ehrenamt informieren. Wenn Sie keine Mails mehr von uns erhalten möchten, genügt eine kurze Mail an uns.

Mit freundlichen Grüßen                                            Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag                                                                         Im Auftrag

Carsten Nickel

Janine Göthling                                                                                                                     

Netzwerk Ehrenamt                                                      Netzwerk Ehrenamt

Kreisverwaltung Mainz-Bingen                                 Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Büro Landrätin                                                                 Büro Landrätin

Georg-Rückert-Str. 11                                                   Georg-Rückert-Straße 11

55218 Ingelheim                                                            55218 Ingelheim

Tel.: 06132-787-1018                                                     Telefon:   06132 - 787 – 1019

Fax: 06132-787-97-1018                                                Fax: 06132 – 787 – 971019

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Sprechzeiten:                                                                  Sprechzeiten:

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag                      Montag 9.00 bis 12 Uhr,

von 9:00 bis 12:00 Uhr                                                 Dienstag und Mittwoch 9.00 bis 16.30 Uhr