Wichtige Information für alle Vereine, die in Frankreich tauchen möchten: Notfallausrüstung muss der französischen Gesetzgebung entsprechen.
Die Wasserschutzeinheit der französischen Gendarmerie Nationale bittet eindringlich darum, dass die Notfallausrüstung ausländischer Vereine, die in Frankreich tauchen, der französischen Gesetzgebung entspricht.
Zahlreiche von der Gendarmerie durchgeführte Überprüfungen haben ergeben, dass die Notfallausrüstung ausländischer Vereine nicht immer gesetzeskonform sei. Bisher wurden diese Verstöße nicht geahndet, doch sollte es zu einem Zwischenfall oder Unfall kommen, wären die Folgen schwerwiegend.